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Einführung und HistorieIn der deutschen Industrie, v.a. in Raffinerien, chemischen Werken, Kraftwerken und Stahlwerken werden Kontraktoren für technische Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Die Kontraktoren sind Unternehmer, die auf Grund eines Dienst- oder Werkvertrages für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder Werkleistungen erbringen. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ausführen. Um das Prüfverfahren zu vereinheitlichen, wurden bereits 1994 in den Niederlanden die Checklisten VCA (Veiligheids Checklijst Aannemers) und VCU (Veiligheids Checklijst Uitzendorganisaties) entwickelt und von dem RvA Raad voor Accreditatie als akkreditierungsfähig zugelassen. Nach deren erfolgreicher Einführung in den Niederlanden wurden die an deutsches Recht angepassten SCC- und SCP-Checklisten erstellt und im September 1995 von der TGA - Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH in das deutsche Akkreditierungssystem aufgenommen. 1997/1998 wurden durch einen Redaktionskreis die einzelnen Dokumente zu einem vollständigen SCC-Regelwerk zusammengefasst, das am 03.12.1998 in Kraft trat. Die nächsten Überarbeitungen des SCC-Regelwerkes erfolgten 2002 und 2006.
Normatives SCC-Regelwerk Version 2011Das Normative SCC-Regelwerk Version 2011 wurde nicht wie bisher als Gesamtregelwerk veröffentlicht – vielmehr wurde eine Aufspaltung vorgenommen: Das Normative SCC-Regelwerk Version 2011 enthält die normative Dokumente der DGMK. Die Akkreditierungsvorgaben der DAkkS sind separat bei der DAkkS erhältlich. Das Normative
SCC-Regelwerk
enthält die SCC- und SCP-Checklisten. In diesen Checklisten
sind die Anforderungen
an ein Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und
Umweltschutz-Managementsystem (SGU-Managementsystem)
zur Erlangung einer Zertifizierung nach SCC (Sicherheits Certifikat
Contraktoren) und/oder SCP (Sicherheits Certifikat
Personaldienstleister) festgelegt.
Erläuterungen zu speziellen Anforderungen sind in weiteren
normativen
Dokumenten beschrieben. Die Erarbeitung und Pflege des Normativen
SCC-Regelwerks obliegt dem DGMK-Arbeitskreis "Normative
SCC-Dokumente". Scopes und ZertifizierungssystemDas Zertifizierungssystem wird in zwei Industriebereiche (Scopes) unterteilt: Scope I – Kontraktoren/produzierendes Gewerbe (SCC) Scope II - Personaldienstleister (SCP) Scope I - Kontraktoren/produzierendes Gewerbe (SCC) Bei der SCC-Zertifizierung wird zwischen 3 möglichen Zertifikaten unterschieden:
SCC*
= eingeschränktes Zertifikat Dieses
eingeschränkte Zertifikat beurteilt die
SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz. Es ist für kleine
Unternehmen mit durchschnittlich ≤
35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende,
Praktikanten und
überlassene Leiharbeitnehmer) im gesamten Unternehmen bestimmt, die
keine
Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen. a)
Pflichtfragen Die mit einem Dieses uneingeschränkte Zertifikat beurteilt
die
SGU-Managementaktivitäten sowohl direkt am Arbeitsplatz, als auch das
SGU-Managementsystem des Unternehmens. Es ist für Unternehmen mit
durchschnittlich mehr
als 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich
Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer) im
gesamten Unternehmen
bestimmt. a)
Pflichtfragen Die
mit b) Ergänzungsfragen Neben den Pflichtfragen sind
Ergänzungsfragen (gekennzeichnet
mit Neben den unter SCC** genannten Beurteilungskriterien wird hier zusätzlich die Erfüllung spezifischer Anforderungen in der petrochemischen Industrie erwartet. Für die Erteilung des
Zertifikates müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein: a)
Pflichtfragen Die
mit b) Ergänzungsfragen Neben den Pflichtfragen sind
Ergänzungsfragen (gekennzeichnet
mit Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die Subunternehmen (Werkvertrag) für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen das SCC**- oder SCCP-Zertifikat. Scope II - Personaldienstleister (SCP) Bei der SCP-Zertifizierung gibt es nur ein Zertifikat: SCP = Zertifikat für Personaldienstleister Die SCP-Zertifizierung können ausschließlich Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-Managementsystem implementiert haben. a)
Pflichtfragen Die
mit b) Ergänzungsfragen Neben den Pflichtfragen sind
Ergänzungsfragen (gekennzeichnet
mit SGU-Prüfung für operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte der operativen EbeneEin wesentlicher Bestandteil des SCC sind die Forderungen, die an die Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der Kontraktorenfirmen gestellt werden. So werden in der SCC- und der SCP-Checkliste in den Pflichtfragen 3.2 und 3.3 erfolgreich absolvierte, anerkannte SGU-Prüfungen gefordert. Um einen einheitlichen Ausbildungsstandard zu gewährleisten, wurden Prüfungsinhalte und Prüfkriterien verbindlich festgelegt. Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick: ![]() Das Dokument 016 erläutert die Frage 3.2
der SCC- und
SCP-Checkliste zur
internen SGU-Schulung und Prüfung der operativ
tätigen Mitarbeiter von Kontraktoren, nachdem SGU-Schulung und
-Prüfung unternehmensintern durchgeführt werden darf, wenn mit
der Durchführung eine Person beauftragt wird, die die Qualifikation zur
Fachkraft für Arbeitssicherheit nachweisen kann. Gem.
Dokument 016 abgelegte
SGU-Prüfungen werden außerhalb Deutschlands (v. a. in den Niederlanden
und
Belgien) im Regelfall nicht akzeptiert. Teilweise
fordern Auftraggeber eine Prüfungsabnahme durch externe
Personalprüfungsorganisationen. Auch gibt es Unternehmen, die die
Prüfungen der operativ tätigen
Mitarbeiter aus eigenem Antrieb extern abnehmen lassen möchten. Um
solche
Anforderungen und Ansprüche systematisch erfüllen zu
können, wurde die
Möglichkeit einer fakultativen Prüfung durch
Personalprüfungsorganisationen
gemäß Dokument 018 geschaffen. Die SGU-Prüfung von Führungskräften der operativen Ebene erfolgt grundsätzlich extern durch eine Personalprüfungsorganisation unter Anwendung des Dokument 017. Basis ist jeweils der SGU-Prüfungsfragenkatalog für operativ tätige Mitarbeiter und Führungskräfte der operativen Ebene in aktueller Fassung.Eingangsvoraussetzungen Dokument 018 und Dokument 017Die Teilnahme an der SGU-Prüfung und die
Zertifikatserteilung ist an Eingangsvoraussetzungen geknüpft. Bei
der Prüfungsabnahme durch DAkkS-akkreditierte
Personalprüfungsorganisationen ergeben sich diese aus dem
normativen Dokument PERSONALZERTIFIZIERUNG: OPERATIV TÄTIGES
PERSONAL IM SGU-BEREICH.
ZertifizierungsverfahrenZertifizierungsfähig sind Unternehmen (z. B. GmbH, KG, AG). Unter bestimmten Voraussetzungen sind Niederlassungen von Unternehmen sowie organisatorische Einheiten zertifizierungsfähig. Hat die juristische Person/Einheit (z. B. GmbH oder KG) mehr als 35 Beschäftigte, ist grundsätzlich nach SCC** oder SCCP zu zertifizieren, auch wenn nur Niederlassungen oder organisatorische Einheiten dieses Unternehmens mit bis zu 35 Beschäftigten zertifiziert werden wollen. Näheres regelt die DAkkS. Wenn es der Auftraggeber nicht anders fordert, benötigen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten kein SCC/SCP-Zertifikat, sofern sie keine Subunternehmer einsetzen. Auch Unternehmen, die nicht in Deutschland ansässig sind, können sich für SCC bzw. SCP zertifizieren lassen. Basis sind die vorliegenden deutschen normativen SCC-Dokumente, die unter Berücksichtigung des deutschen Arbeitsschutzrechts entwickelt wurden. Das Verfahren der Zertifizierung läuft wie folgt ab: Grundsätzlich kann eine Zertifizierung erst dann erfolgen, wenn die entsprechenden Richtlinien und Unterlagen des Unternehmens seit mindestens drei Monaten in Kraft sind. Ein Unternehmen, das sich zertifizieren lassen möchte, wendet sich an eine für den SCC-Bereich bei der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle (siehe www.dakks.de) und beantragt die Bewertung gemäß SCC- Checkliste (SCC*-, SCC**- oder SCCP-Zertifizierung) und /oder gemäß SCP-Checkliste (SCP-Zertifizierung). Nachdem die Zertifizierungsstelle alle SCC- bzw. SCP-relevanten Angaben des Unternehmens erhalten hat, unterbreitet sie dem Antragsteller ein Angebot. Nach Vertragsabschluss und Festlegung eines Auditors wird das Zertifizierungsverfahren in zwei Stufen durchgeführt. In der Stufe 1 wird die SGU-Dokumentation des Unternehmens bewertet und eine erste Auditierung im Unternehmen durchgeführt, um die Zertifizierungsreife im Gespräch mit der Unternehmensleitung und den Beschäftigten festzustellen. Ist das Stufe-1 Audit erfolgreich absolviert, kann das Stufe-2 Audit geplant und durchgeführt werden. Der Auditor besucht neben der Unternehmenszentrale auch Baustellen, Werkstätten und Montagestellen, beobachtet die SGU-Rahmenbedingungen unter denen gearbeitet wird, interviewt Beschäftigte bei der Arbeit und nimmt Einsicht in Nachweise zur Bewertung aller zutreffenden Checklistenfragen. Nach der erfolgreichen Auditierung erteilt die Zertifizierungsstelle ein Zertifikat. Die Erteilung eines SCC/SCP-Zertifikates befreit das Unternehmen nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen. Während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats (drei Jahre) muss sich die Zertifizierungsstelle regelmäßig (mindestens einmal jährlich) von der Aufrechterhaltung des SGU-Managementsystems im Unternehmen überzeugen. Hierzu werden Überwachungsaudits durchgeführt. Vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates kann das Unternehmen eine Zertifikatsverlängerung beantragen. In diesem Fall hat die Zertifizierungsstelle in einem Rezertifizierungsaudit die komplette Bewertung durchzuführen.
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